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Die Anforderungen an trittsichere Bodenbelagsmaterialien sind nach den berufsgenossenschaftlichen Regeln BGR 181 seit 2005 für die Bewertungsgruppe R9 deutlich gestiegen.

In dem berufsgenossenschaftlichen Merkblatt "Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr (BGR 181 [218 KB] ) werden konkrete Anforderungen für Fußböden an Arbeitsplätzen genannt und aufgeführt, welche Rutschhemmung ein Bodenbelag für bestimmte Arbeitsplätze aufweisen muss.

Viele Hersteller lassen die Rutschhemmung ihrer Bodenbeläge in Labors prüfen. Das Berufsgenossenschaftliche Institut für Arbeitsschutz - BIA veröffentlicht in regelmäßigen Abständen sogenannte Positivlisten geprüfter Bodenbeläge.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auch im Merkblatt "Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche" (GUV-I 8527; ehemals GUV 26.17) [101 KB] ,die sich insbesondere auf Sicherheit und Gesundheitsschutz in Badeanstalten beziehen.


Unternehmer und Betreiber


haben für die sichere Erstellung und Erhaltung der Arbeitsplätze und Verkehrswege zu sorgen. Sie haben darüber hinaus die Mitarbeiter bezüglich Stolper- und Rutschgefahren zu unterweisen.

Große Bedeutung für die Verhütung von Stolper-, Rutsch- und Sturzunfällen haben Sicherheitsfachkräfte und Sicherheitsbeauftragte. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat bei der Erstellung und Instandhaltung von Arbeitsplätzen, Verkehrswegen, Sanitär- und sonstigen Nebenräumen beratend mitzuwirken. Sie hat den Unternehmer sowie bei Bedarf Architekten und Bauplaner entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und des berufsgenossenschaftlichen Regelwerkes zu beraten. Sie hat auch auf organisatorische Maßnahmen und Bereitstellung der entsprechenden Hilfsmittel zu drängen, die zur Vermeidung von Stolper- und Rutschgefahren erforderlich sind, insbesondere auf ein Höchstmaß an Ordnung am Arbeitsplatz.

Regelungen und Voraussetzungen für die Verhütung von Stolper-, Rutsch- und Sturzunfällen sind in den folgenden Gesetzen enthalten:

- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) [45 KB]
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) [36 KB]
- Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) [91 KB]

- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) [50 KB]
- Baustellenverordnung (BaustellV) [9 KB]
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) [101 KB]
- PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) [18 KB]
- Achte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz [12 KB]
- EG-Richtlinie 89/686/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche Schutzausrüstungen

Rechtliche Auswirkungen


- Für Planungsfehler Haftung Architekten und Planer
- Großhändler und/oder Verlegefirmen Haftung bei unterlassener Hinweispflicht
- Unternehmer und Betreiber der Bodenbeläge Haften bei Unfällen


Wer haftet jetzt für Schäden?

Zivilrechtliche Haftung [164 KB] , Bericht von Herrn Rechtsanwalt Uli Herrrmann im Naturstein.